Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allen unseren Geschäften liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht zwingende Vorschriften entgegenstehen (CMR = Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Güterverkehr.) Abweichende Abreden oder Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie im Einzelfall schriftlich vereinbart werden. Wir sind berechtigt, andere Unternehmer zur Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtung einzuschalten.

  2. Verträge, deren Durchführung der Erlaubnis oder Genehmigung der zuständigen Behörde bedürfen, insbesondere gemäß §§ 29 Abs. 3 und 46 StVO in Verbindung mit §§ 18 Abs. 1 Satz 2, 22 Abs. 2 und 4 StVO sowie 70 StVZO, werden unter der aufschiebenden Bedingung der Erlaubnis der Genehmigung geschlossen. Gebühren und Kosten, die durch behördliche Aufwendung oder behördliche Auflagen sowie sonstige behördlich angeordnete Sicherheitsvorkehrungen bedingt sind, sowie Polizeigebühren tragen der Auftraggeber, soweit nicht anders vereinbart wurde.

  3. Wir sind vorbehaltlich der Vorschriften des HGB berechtigt, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen vom Vertrag zurückzutreten.

  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das zu transportierende Gut in einem für die Durchführung des Auftrages bereiten und geeigneten Zustand zur Verfügung zu halten. Ferner hat er die richtigen Maße, Gewichte und besonderen Eigenschaften des Gutes (zum Beispiel Schwerpunkt, Art des Materials usw.) sowie die Anschlagpunkte für den Fall von Kranarbeiten rechtzeitig vor der Verladung anzugeben. Zubehörteile und Beiladungen des Auftraggebers, wie zum Beispiel gefüllte Diesel- und Benzintanks, Lacke und ätzende Substanzen, die unter die Gefahrengutverordnung Straße fallen, sind vor dem Transport durch den Auftraggeber zu entfernen. Wir bzw. das von uns für den Transport eingesetzte Personal, sind berechtigt, derartige Gegenstände ohne Zustimmung des Auftraggebers jederzeit zu entfernen. Verletzt der Auftraggeber die vorgenannten Verpflichtungen, so haftet er für die daraus entstehenden Schäden und Aufwendungen, die insbesondere bei uns entstehen. Das von uns eingesetzte Personal ist an Weisungen nicht gebunden. Der Auftraggeber darf nach Auftragserteilung ohne unsere Zustimmung dem von uns eingesetzten Personal keine Weisungen erteilen, die von den vertraglichen Vereinbarungen in Art und Umfang abweichen. Verletzt der Auftraggeber diese Verpflichtung, hat er alle daraus entstehenden Schäden zu übernehmen.

  5. Von uns übernommene Aufträge über die Beförderung von Gütern sind Frachtverträge im Sinne des HGB. Wir haften ausschließlich nach den Bestimmungen des CMR. Ausgeschlossen von der Haftung sind unvorhersehbare, entferntere Schäden durch Verzögerung und Nichteinhaltung von Terminen, Ausfall von Fahrzeugen, Geräten oder Arbeitsvorrichtungen oder durch ähnliche Sachverhalte sowie durch Streik oder Straßensperren sowie höhere Gewalt. Die Haftung für jeden materiellen und immateriellen Schaden ist auch dann ausgeschlossen, wenn die vorgesehenen Verkehrs-, Abfahrts- und Zufahrtswege die Beförderung unmöglich machen. Diese Umstände entbinden den Auftraggeber nicht von der Zahlung des Beförderungsentgeltes.

  6. Zum Be- und Entladen sind jeweils zwei Stunden frei, jede weitere angebrochene Stunde wird mit 90,00 EUR plus Mehrwertsteuer berechnet.

  7. Wir weisen darauf hin, dass unsere Fahrer grundsätzlich die Bootsplane/Persenning für den Transport abnehmen, da diese durch den Fahrwind beschädigt werden könnte. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin, den Sie uns bitte auch schriftlich mitteilen, lassen wir die Bootsplane/Persenning selbstverständlich auch montiert, können dann jedoch keine Haftung für Bootsplane/Persenning und Schäden am Boot übernehmen.

  8. Die Zahlung: Bar Kasse oder mittels bankbestätigtem Scheck. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nicht zulässig, es sei denn, dass das Zurückbehaltungsrecht aufgrund einer Gegenforderung ausgeübt wird, die auf dem selben Vertragsverhältnis beruht bzw. der Auftraggeber eine Gegenforderung zur Aufrechnung stellt, die unbestritten oder rechtskräftig ist.

  9. Diese Geschäftsbedingungen beziehen sich auf alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund. Auf sie können sich auch alle mit der Durchführung des Auftrages beauftragten und befassten Erfüllungsgehilfen berufen. Wir übernehmen keine Haftung für unverpackte Gegenstände sowie Zubehörsteile.

  10. Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselklagen - ist Pliezhausen. Alle Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch für ausländische Auftraggeber. Unsere Geschäftsbedingungen sind auch für alle Folgetransporte bindend. Sind einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Wir bemühen uns, Ihre Wünsche sorgfältig zu erfüllen. Wegen der Besonderheit und der technischen Anforderung im Schwertransport weisen wir jedoch noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass eine Haftung für eine Einhaltung vorgesehener oder beabsichtigter Termine ausgeschlossen ist und die Übernahme des Auftrages selbstverständlich im übrigem voraussetzt, dass auf den vorgesehenen Verkehrs-, Abfahrts- und Zufahrtswegen die Beförderung möglich ist.

 

Sonstiges:

Wir empfehlen wegen der Eigenart von Spezial- und Schwertransporten den Abschluss einer Transportversicherung, die wir auf Wunsch gern vermitteln.